Was heißt arm?
Die neue Versachlichung der Hartz IV-Debatte
Am Sonntag 25 Oktober 2009 von ThomasDas Bundesverfassungsgericht fordert von der Regierung eine Generalüberholung der Arbeitslosengeld II-Regelungen, bekannt und berüchtigt unter dem Namen Hartz IV. Wenngleich Emotionen die Debatte bestimmen müssten, könnten die Hartz IV-Kritiker jetzt ausgerechnet neue Argumente in die Hand bekommen – durch eine Schummelei der Regierung.
Die Berechnungen des Hartz-IV-Eckregelsatzes basiert laut Medienberichten auf fragwürdigen Datensätzen. Die zur Höhe der Sätze entscheidende “Einkommens- und Verbrauchsstichprobe” weise politisch motivierte Mängel auf.
Medien-Echo enorm
Urheber der mutmaßlichen Berechnungs-Fehler: Die rot-grüne Bundes-Regierung. Der Rechentrick habe darin bestanden, das soziokulturelle Existenzminimum mit Daten von Sozialhilfebeziehern zu verfälschen.
Tatsächlich könnten laut einem Gutachten 52 Prozent dieser Referenzhaushalte Sozialhilfeempfänger gewesen sein, obwohl die aus der Berechnung hätten ausgeschlossen sein müssen.
Was passiert: Hunderte Artikel in allen möglichen Verlagsmedien. Tausende Einträge in sozialkritischen Blogs.
Die FAZ kommentiert in ihrer gewohnt konservativ sympathischen Rhetorik: Wenn das höchste Gericht am Ende feststellt, dass der Regelsatz für Erwachsene von derzeit 359 Euro monatlich das Existenzminimum sichert und damit verfassungsgemäß ist, muss sich die Linke andere Sprüche ausdenken.
Doch wie es jetzt aussieht, muss sich die Regierung bald andere Sprüche ausdenken.
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Schlagworte: PR-Affäre, Wahljahr 2009

Die Unregelmäßigkeiten bei der Feststellung der Regelsatzhöhe sind seit Jahren bekannt. Der Sachverhalt wurde mit Sicherheit auch von verschiedenen Organisationen der Presse zugänglich gemacht. Das hat aber niemanden interessiert. Jetzt, nach fast 5 Jahren, als es sich endlich mal jemand getraut hat, gegen diese Regelsätze zu klagen und einige Sozialrichter dieses Problem an das Bundesverfassungsgericht übergeben haben, reagiert die Presse. Ich wünschte mir eine unabhängigere Presse, die Ungereimtheiten recherchiert und darüber berichtet, auch wenn diese Berichte dann nicht sonderlich populär sind.
Der Kommentar der FAZ zeigt nur, wie wenig der Kommentar an Tatsachen angelehnt ist. 1. heisst die Verfassungsmässigkeit der Regelsatzhöhe nicht, dass man aus menschlicher Sicht nicht dennoch höhere regelsätze fordern kann und 2. Haben die Richter doch jetzt schon ihre Zweifel an der verfassungsmässigkeit der Regelsätze gezweifelt. Wenn die Regierung Pech hat und die Richter feststellen, dass die Regelsätze ein Verstoss gegen das Grundgesetz darstellen und immer dargestellt haben, könnte eine große Nachzahlungswelle auf die Regierung zukommen, mit enormen Kosten. Ich gebe mein Steuergeld aber lieber den notleidenden Menschen, als notleidenden Banken.