Werben wird komplizierter
EU: Google haftet bei Markenrechts-Verletzungen doch mit
Am Mittwoch 23 September 2009 von CarlDas Verfahren läuft noch. Doch der EU-Generalanwalt hat dem Ergebnis vorweg gegriffen: Auch wenn Google nicht hafte, wenn Werbetreibende die Marken-Namen bekannter Firmen verwenden, hafte der Werbe-Riese für die daraus entstehenden Schäden.
Das Problem: Jeder kleine Online-Shop kann mit Google-Anzeigen bekannte Marken anpreisen. Das stört die großen Marken aus verständlichen Gründen. Warum sollte Levis oder D&G in direkter Verbindung mit einem Online-Mode-Laden aus dem Sachsen-Anhalt stehen sollen.
Bislang galt in solchen Fällen, dass die Werbetreibenden für Verstöße gegen das Markenrecht allein haften – Google war also fein raus.
Urteil kommt erst noch
Das wird sich aller Wahrscheinlichkeit jedoch ändern. Das Urteil in dem EU-Verfahren wird erst in einigen Monaten erwartet. Das höchste EU-Gericht folgt in seinen Urteilen jedoch meist der Ansicht des General-Anwalts.
Und der General-Anwalt sieht die Sache so: Google könne für Schäden, die aus “markenverletzenden Inhalten” in den Google-Anzeigen entstehen, durchaus haftbar gemacht werden. Darüber müssten nationale Gerichte entscheiden.
Jedenfalls sei Google in der Pflicht, weil das Unternehmen ein finanzielles Interesse daran habe, dass Nutzer auf die Anzeigen der Werbe-Partner klicken.
Das heißt für Google: Neue Richtlinien in der Werbung verbreiten, teure Überprüfungs-Software installieren, aufwendige Verträge mit kleinen Werbepartnern aufsetzten – kurz: Adwords und Co. werden zu einer recht komplizierten Angelegenheit.
Das heißt für Werbetreibende: Je nach Land wird Google wie ein Schießhund aufpassen, dass keine Marken-Rechte verletzt werden, neue Verträge prüfen und absegnen und vermutlich wird auch die Adwords-Buchung etwas langwieriger – kurz: Werben mit Google wird komplizierter.
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Schlagworte: Google, Internet-Recht, Online Marketing, SEM
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