Aufgelesen
Gefährliche Werbung mit der Nummer 1
Am Montag 14 Dezember 2009 von ThomasWill ein Anbieter seine Kunden beispielsweise mit dem Image „größter Onlineshop für Elektronikartikel in Europa“ umwerben, ergeben sich zahlreiche Anforderungen rechtlicher Art.
Im Shopbetreiberblog hat sich hier ein Rechtsanwalt zum Thema geäußert und einige interessante Punkte gebracht.
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Werbeaussagen mit Alleinstellungsmerkmalen müssen der Wahrheit entsprechen.
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Der Vorsprung auf dem Markt muss deutlich sein und für längere Zeit bestehen.
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Im Streitfall muss ein Shopbetreiber beweisen können, dass er beispielsweise der größte Anbieter ist.
Welche Strafen bei irreführender Spitzenstellungswerbung drohen, wird nicht erklärt. Klar ist jedoch: Aufgedeckte Falschaussagen von Shopbetreibern gegenüber ihren Kunden sind nicht nur interessant für die Konkurrenz.
Auch eine wachsende Spezies von Anwälten hat sich darauf spezialisiert, falsche Werbeversprechen in Online-Shops in bare Münze zu verwandeln.
Einerseits verdienen diese Anwälte an den Prozesskosten, weil sie da ihren Arbeitsaufwand in Rechnung stellen können.
Andererseits werden je nach Gerichtsstand mitunter empfindliche Strafen verhängt.
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Schlagworte: Ethik, Guter Stil, Internet-Recht, Vertrieb, Werbung

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