Recht

Geschäftsführer haften persönlich für unerlaubte Werbe-E-Mails

Am Mittwoch 6 Januar 2010 von Thomas

Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf haften Geschäftsführer persönlich, wenn ihr Unternehmen mit Werbe-E-Mails das wettbewerbsrechtliche Spam-Verbot verstoßen.

Kunden-Adressen sind Kapaital, meint Rechtsexpertin Julia Blind hier auf internetworld.de.

Dass die Kunden ihre Einwilligung für Werbe-Mails geben müssen, ist meist bekannt. Delikat und konkret werde es allerdings seit dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom Ende letzten Jahres.

Demnach obliegt dem Geschäftsführer bei Verwendung erworbener Adressdaten eine besondere Prüfpflicht. Er könne sich seiner Haftung nicht durch Berufung darauf entziehen, die Adressdaten von einem Dritten angekauft zu haben, selbst wenn dieser das Vorliegen von Opt-ins versichert hat.

Es sei zumutbar, die erworbenen Adressdaten auf dokumentierte Einwilligungserklärungen zu prüfen.

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Internet-Recht: Juristische Fallstricke im E-Mail-Marketing

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1 Kommentar zu “Geschäftsführer haften persönlich für unerlaubte Werbe-E-Mails”

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