Internet-Recht
Google-Manager haften für Misshandlungs-Video
Am Donnerstag 25 Februar 2010 von ThomasSie haben es weder gefilmt noch ins Netz gestellt – trotzdem wurden am Mittwoch in Italien drei Google-Manager zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt, weil auf einer Videoplattform des Unternehmens ein Clip kursierte, in dem Jugendliche einen Autisten misshandelten.
Der Film lief Ende September 2006 und war zwei Monate abrufbar. Dann ging ein Hinweis der Polizei ein und Google sperrte daraufhin das Video nach eigener Aussage binnen weniger Stunden, so spiegel online hier.
Bislang gängige Rechtspraxis: Nachträgliche Löschung von Videos
Eigentlich hatten die verurteilten Google-Manager alles richtig gemacht, denn rechtlich gesehen ist bislang keiner der Betreiber von Plattformen wie Youtube oder Facebook verpflichtet, die Dateien ihrer vielen Millionen Nutzer vor der Veröffentlichung zu prüfen.
Vielmehr weisen die Anbieter in ihren Nutzungsbedingungen weisen darauf hin, dass User nur Material online stellen dürfen, an dem sie auch die Rechte haben. Das beinhaltet in vielen europäischen Ländern das Einverständnis der im Bild oder im Video zu sehenden Personen.
Erst wenn Hinweise anderer Nutzer oder der Polizei eingehen, müssen Clips mit anstößigen oder kriminellen Inhalten gelöscht werden – bis jetzt jedenfalls.
Groteske Urteilsbegründung mit evtl. chaotischen Folgen
Im Falle des Misshandlungsvideos in Italien befanden die Richter spiegel online zufolge, dass Google die Privatsphäre des Prügelopfers verletzt habe und verurteilten Datenschutzchef Peter Fleischer, den Firmenjuristen David Drummond und Ex-Finanzchef George Reyes. Ein vierter Angeklagter ging straffrei aus. Google kündigte Berufung gegen das “hanebüchene” Urteil an.
Nach Ansicht der italienischen Richter hätte Google laut spiegel online vorab das Einverständnis für die Veröffentlichung aller am Video Beteiligten einholen müssen.
Grotesk – denn das gefilmte Opfer wollte höchstwahrscheinlich nicht verprügelt werden und hat insofern weder zur Prügel noch zur Abfilmung derselben eine entsprechende Einverständniserklärung abgegeben.
Sollte sich diese Auffassung allerdings auch im Berufungsverfahren durchsetzen, könnte das für italienische Internet-Dienstleister künftig bedeuten, dass sie sämtliche Dateien ihrer User vor Veröffentlichung prüfen müssen.
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Schlagworte: Google, Internet-Recht
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