Internet-Recht

Löschen statt Sperren: Köhler unterzeichnet Gesetz zur Bekämpfung von Webseiten

Am Donnerstag 18 Februar 2010 von Thomas

Mit seiner Unterschrift hat Bundespräsident Horst Köhler das äußerst umstrittene Gesetz zur Sperrung kinderpornografischer Inhalte im Web legitimiert. Damit ist die Löschung unerwünschter Webseiten nun möglich. Oder doch nicht?

Noch im Sommer 2009 wollte die alte Bundesregierung bedenkliche Webseiten sperren lassen – und hatte damit den Zorn der Internetgemeinde auf sich gezogen. CDU und FDP setzen noch einen drauf: “Löschen statt Sperren, das ist der Grundsatz der neuen Bundesregierung”, zitiert Spiegel Online in seinem Artikel Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).

Technisch gesehen lässt das neue Gesetz keine Löschung zu

Die Bundesregierung will also bedenkliche Seiten löschen. Das ist allerdings – entsprechend dem Gesetz wie es nun vorliegt – gar nicht möglich. Spiegel Online zufolge müsste es dem Gesetzestext zufolge so ablaufen: Das BKA müsste Internet-Providern Listen zur Verfügung stellen, auf denen die Adressen von Web-Seiten mit kinderpornografischen Materialien stehen. Die Provider müssten ihrerseits auf technischem Wege dafür sorgen, dass diese Seiten künftig nicht mehr an ihre Kunden ausgeliefert werden.

Dieser Weg entspricht aber lediglich einer Seiten-Sperrung, die als technisch unzureichend gilt, außerdem leicht zu umgehen und verfassungsrechtlich fragwürdig. Vor allem aufgrund der verfassungsrechtlichen Bedenken war Bundespräsident Köhler gegen die Unterzeichnung des Gesetzes.

Aber zum Glück hatte die Bundesregierung Anfang Februar eine Absichtserklärung abgegeben, dass man (siehe obiges Zitat von Frau Leutheusser-Schnarrenberger) bedenkliche Seiten wirklich löschen wolle. Dies schien Köhler auszureichen, um den ansonsten unveränderten Gesetzestext nun für verfassungsrechtlich einwandfrei zu halten. Mal sehen, was die Netzgemeinde dazu sagt.

Mehr zum Thema:
Blogger hetzen gegen die SPD

Schlagworte:

Kommentieren ist momentan nicht möglich.