Auf der sicheren Seite
Rechtstipp für Blogger und Internet-Publizisten
Am Samstag 29 August 2009 von ThomasEs reicht laut einem Internet-Juristen nicht, im Impressum einer Webseite die Haftung für Links aus andere Seiten auszuschließen. Das geht aus einem aktuellen Rechtsstreit hervor.
Das Landgericht Dresden verhandelte die Frage, ob der Betreiber einer Internetpräsenz durch das Anlegen eines Links die Inhalte der verlinkten Seite zu verantworten hat. Es kam in dem Fall nicht zu einem Urteil, da sich die streitenden Parteien gütlich einigten.
Haftungs-Ausschluss reicht nicht
Aber Anwalt.de meint dazu dennoch: „Insbesondere verdeutlicht die Entscheidung, dass der in der Regel vorhandene Hinweis auf der Internetseite, wonach für den Inhalt der verlinkten Seite keine Haftung übernommen wird, nicht ausreichend ist.“
In der Sache wurde eine Bloggerin zur Angeklagten. Sie hatte in einem Beitrag auf Internetseiten verlinkt, in denen eine Person verleumdet wurde.
Das Verleumdungs-Opfer beanspruchte die Unterlassung derartiger Behauptungen – und zwar von dem Blogger, der per Link darauf verwiesen hatte.
Die Bloggerin pochte natürlich darauf, keine Verantwortung für den Inhalt des von ihr verlinkten Blogs zu übernehmen. Stattdessen solle sich die Klägerin doch bei jenem beschweren, der die Verleumdung angestrengt habe.
Links regelmäßig kontrollieren
Das Landgericht Dresden folgte der Argumentation laut Anwalt.de nicht und zitierte stattdessen das Landgericht Hamburg, dass der Betreiber einer Internetpräsenz durch das Anlegen eines Links die Inhalte der verlinkten Seite zu verantworten hat.
Anwalt.de rät, in regelmäßigen Abständen verlinkte Seiten zu überprüfen und gegebenenfalls die Links zu löschen, wenn rechtswidrige Inhalte dort publiziert werden.
Schlagworte: Internet-Recht

Das ist ja eine völlig absurde Rechtssprechung, die sich dem öffentlichen Interesse komplett entgegensetzt. Das würde ja heissen, dass kein Medium mehr auf eine Verleumdung verweisen kann. Es kommt doch eigentlich auf den Kontext an, in dem der Link publiziert wird.