Wieder ein Blog unter Beschuss
Spreeblick drohen 250.000 Euro Strafe wegen Blog-Beitrag
Am Donnerstag 3 September 2009 von Thomas
Das im Blog Spreeblick.de erschienene Interview mit einem anonymen Mitarbeiter des Tarif-Anbieters Primacall gefällt dem Unternehmen aus verständlichen Gründen nicht. Spreeblick sollte den Beitrag also löschen. Haben sie aber nicht getan und überlegen jetzt: Was soll man da machen?
Primacall hat beim Landgericht Hamburg Klage gegen Spreeblick eingereicht. Es geht um einen Blog-Beitrag, auf den wir an dieser Stelle mal lieber nicht verlinken (siehe auch den Artikel zur aktuellen Rechtsprechung).
Aber auf Spreeblick.com findet man das Interview leicht. Laut Spreeblick liegt der Streitwert bei 10.000 Euro, das angedrohte Ordnungsgeld sei mit 250.000 Euro angesetzt.
Spreeblick überlegt jetzt, ob sie den bereits 2007 erschienenen Beitrag nicht lieber doch vom Netz nehmen sollen.
Anders als bei Jako
Rechtlich kann man so einen Fall von außen betrachtet schwer einschätzen. Und die Gerichte können sich an keine allgemeingültige Gesetzeslage halten, weil das Thema Internet-Recht noch in den Kinderschuhen steckt. Spreeblick ist also zu Recht besorgt.
Aber aus PR-Sicht muss man sagen: Es ist fraglich, ob die Firma Primacall einen Image-Schaden so Blogger-freundlich zu vermeiden versuchen wird wie der unlängst in die Kritik geratene Sportartikelhersteller Jako. Und auch wenn Spreeblick zu den meistverlinken Blogs Deutschlands zählt – es wäre für Primacall vermutlich leicht, kritische Blogger-Meinungen links liegen zu lassen.
Schlagworte: Blogs, Internet-Recht
4 Kommentare zu “Spreeblick drohen 250.000 Euro Strafe wegen Blog-Beitrag”
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[...] die Demut des Geläuterten nicht bei den Lesern an. (12 Kommentare) Kurzpass von Spreeblick.com. Dem Seiten-Betreiber drohen 250.000 Euro Strafe wegen eines kritischen Interviews. (2 Kommentare)Anwalt Modi mit der These, dass Blogger rechtlich [...]
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Der Aussage von “Felix” ist nicht´s hinzuzufügen…Prima!
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Selbstverständlich können sich die Gerichte an eine allgemeingültige Gesetzeslage halten. Ein Deutscher verbreitet etwas über einen Deutschen Server (davon gehe ich einmal aus).
Wenn die Bild-Zeitung auch in Djerba zu kaufen ist und dort gelesen werden kann bewegt sie sich ja auch nicht im rechtsfreien Raum. Auch wenn die Relation der Verbreitung eine ganz andere ist, das Prinzip ist doch das selbe.
Wenn das Interview aufgezeichnet ist, dann wird möglicherweise eher der Interviewte das Problem bekommen, wenn das Gesagte nicht nachweisbar ist.
Aber prinzipiell gilt, dass man dafür verantwortlich ist, was man veröffentlicht. Völlig egal ob man das auf einer Bühne, im Internet, in einer Zeitung oder im Fernsehen tut.


hallo zusammen,
mehr als “die spinnen doch alle” lässt sich da ja kaum noch sagen.
Hoffe das es für Spreeblick nicht allzuschwere Folgen hat.
vg