Aufgelesen

Twitter für Unternehmen: Rechtliche Fallstricke umgehen

Am Dienstag 15 September 2009 von Carl

Unlängst hat der Microblogging-Dienst der Herzen seinen Service für Marketing, Werbung und PR geöffnet. Das ist für viele Unternehmen interessant. Doch beim unternehmenseigenen Twitter-Kanal wartet auch der eine oder andere Fallstrick.

Zum Thema “Vorbeugen statt aufräumen” hat die Computerwoche hier eine Checkliste zusammengestellt. Dort geht es vor allem um rechtliche Fragen von PR und Werbung auf Twitter.


Erstens
gehe es um die Stolperfallen bei der Einrichtung eines Unternehmens-Tweets. Hier seien vor allem die drei Bereiche Account-Name (Muss Unternehmensname sein), Profilbild (Darf keine Bildrechte verletzen) und Impressum von rechtlicher Bedeutung.
Ob ein Twitter-Account ein Impressum braucht, sei jedoch noch nicht abschließend geklärt. Es lohne sich aber, auf dem Laufenden zu bleiben. Schließlich seien Konkurrenten und auf Internet-Abmahnungen spezialisierte Anwälte immer auf der Suche nach lohnenden Fehlern der anderen.


Zweitens:
Beim Thema Wettbewerbsrecht ist die erste Maxime: Werbebotschaften müssen als solche zu erkennen sein. Vorsicht sei auch beim Verlinken auf fremde Webseiten geboten – da gilt nämlich wie auch beim Bloggen: Steht auf der verlinkten Seite irgendwann ein neuer und illegaler Inhalt, ist auch der Verlinker dran.


Drittens
sollte jedes Unternehmen eine Social Media Policy erstellen und sich daran halten. Es geht also um eine Sammlung von Twitter-Grundsätzen.

1. Im Namen der Firma dürfen nur autorisierte Mitarbeiter twittern.
2. Offizielle und private Beiträge müssen jeweils als solche gekennzeichnet werden.
3. Die Policy sollte Richtlinien enthalten, welche Inhalte jeweils zulässig sind.
4. Mögliche Konsequenzen bei Verstößen müssen im Vorfeld aufgezeigt werden.

5. Verstöße gegen die Policy sollten nicht ignoriert werden.

Viertens: Was macht ein Unternehmen, wenn sich ein anderer Nutzer bereits mit dem Firmen-Namen angemeldet hat? Grundsätzlich sei es möglich, auf den Schutz der eigenen Marke und des eigenen Namens zu pochen und die Freigabe des Profilnamens zu fordern.

Allerdings – und das ist wohl vor allem der Masse an Mitgliedern zu verdanken – Twitter hat nicht den Überblick über alle Nutzer. Ein Twitter-Account wird ja auch nicht von einer Registrierungsstelle wie beispielsweise der Denic vergeben.

Ein Vorgehen gegen Namens-Missbrauch sei außerdem schwierig, weil Twitter den Geschäftssitz in den USA hat.

Mehr zum Thema:
Leitfaden für Social Media Marketing erschienen
Nutzer werden sich auf eine Online-Community spezialisieren
Social Media Marketing: Die Erfolgsstrategien ZwoNull

Schlagworte: , , , , , , , , ,

Kommentieren ist momentan nicht möglich.