Verbraucherschützer scheitern mit Klage
Urteil: Spam-Regeln gelten nicht am Briefkasten
Am Donnerstag 12 November 2009 von ThomasDie Verbraucherschützer klagten, dass der Rabatt-Punkte-Anbieter „Happy Digits“ nicht mehr ungefragt Werbung versenden darf und gingen vor Gericht. Aber der Bundesgerichtshof hat die Werbepraxis für zulässig erklärt.
Wer mit “Happy Digits” Punkte sammelt, bekommt Briefkastenwerbung – einfach so. Im Happy Diggits-Aufnahmeformular steht nämlich ein Einverständnis zur Weitergabe von Daten.
Opt out muss reichen
Das wollte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) ändern, scheiterte aber mit seiner Klage.
Die Verbraucherschützer setzen sich seit Jahren für eine sogenannte “Opt-in”-Regelung ein. Das würde bedeuten, dass Unternehmen persönliche Daten von Kunden generell nur dann verwenden dürfen, wenn diese ausdrücklich zugestimmt haben.
Immerhin gibt’s bei “Happy-Digits” das sogenannte “Opt-out”. Heißt: Der Verbraucher muss selbst aktiv werden, um seine Daten zu schützen.
Kontrast: Werbung per E-Mail, Fax oder SMS bedarf der gesonderten Einwilligung (“Opt-in”).
Mehr zum Thema:
Sechs vermeidbare Fehler beim E-Mail-Marketing
Internet-Recht: Juristische Fallstricke im E-Mail-Marketing
Schlagworte: Datenschutz, Internet-Recht, Vertrieb, Werbung

[...] This post was mentioned on Twitter by Sqip News, Rapid Cilmax . Rapid Cilmax said: Urteil: Spam-Regeln gelten nicht am Briefkasten – Textberater.com: Kontrast: Werbung per E-Mail, Fax oder SMS b.. http://bit.ly/3XNTqX [...]