Geplante Steuererhöhung für Zeitschriften
VDZ sieht Bildung und Presseunabhängigkeit bedroht
Am Mittwoch 7 Juli 2010 von Christina
Der Bundesrechnungshof will die Mehrwertsteuer für Zeitschriften, die CD’s oder andere Gimmicks enthalten, von derzeit 7 auf 19 Prozent erhöhen. Der Verband Deutscher Zeitschriften (VDZ) protestiert: Vor allem Kinder- und Jugendmagazine wären betroffen, würden teurer und “das hätte fatale Folgen gerade im Bildungsbereich”.
Das Ziel, Kinder früh an das Lesen heranzuführen, sei dadurch gefährdet. Kleine Zugaben wie CD’s, DVD’s oder Spielzeug in Kinderzeitschriften oder Schulbüchern lösten nicht zuletzt den Kaufimpuls am Kioskregal aus.
“Auf diese Weise werden die Kinder spielerisch ans Lesen herangeführt. Wir gehen davon aus, dass eine entsprechende Verteuerung von rund 30 Cent pro Heft erhebliche Kaufzurückhaltung auslösen wird und schon dadurch die gewünschten Mehreinnahmen des Fiskus ausbleiben”, sagte VDZ-Justitiar Dirk Platte.
Staatsunabhängige Pressefinanzierung bedroht
Das zweite Argument des VDZ gegen die geplante Verteuerung von Zeitschriften mit Zugabe: für qualitativ hochwertigen Journalismus, der es eh schon schwer genug hat, wird es noch schwieriger sein, sich allein über den (Anzeigen-)Verkauf zu finanzieren ergo unabhängig zu arbeiten.
Dagegen sei der günstigere Steuersatz von 7 Prozent quasi eine neutrale Presseförderung, “die keine Gefahr der Abhängigkeit von staatlicher Gunst birgt”, sagte Christoph Fiedler, Geschäftsführer Medienpolitik
VDZ: digitale Presse besteuern
Stattdessen soll die reduzierte Mehrwertsteuer auch auf die digitale Presse erstreckt werden, fordert VDZ-Justitiar Dirk Platte. Die hatte der Bundesrechnungshof vergangene Woche (noch) nicht im Visier, als er eine Reform des Mehrwertsteuersystems forderte.
Demnach sollen alle Waren und Leistungen überprüft werden, auf die derzeit der ermäßigte Satz von 7 Prozent erhoben wird. Nach Berechnungen von Rechnungshof-Präsident Dieter Engels seien dem Staat durch die Ermäßigungen allein 2008 Einnahmen von rund 24,2 Milliarden Euro entgangen.
Gegen die Anpassung der Zeitschriften mit Zugabe spricht allerdings die Entscheidung des Bundesfinanzhofs im Jahr 1998: Demzufolge handelt es sich dabei um eine Warenzusammenstellung, die insgesamt zum reduzierten Steuersatz verkauft werden muß. Das gelte zumindest solange die Zeitschrift “charakterbestimmend” ist.
Textberater.com meint: Klar geht es dem VDZ nicht nur um Kinderzeitschriften und Schulbücher mit Gimmicks. Auch bei Titeln für erwachsene Leser haben sich Zugaben zur Auflagensteigerung bewährt.
Und vielleicht übertreibt der Verband es auch ein bisschen mit der Prognose drohender Presseabhängigkeit vom Staat bei steigendem Steuersatz. Aber richtig ist es, sich gegen die leere-Kassen-Willkür des Staates zu wehren, wonach beschlossene Urteile aufgrund akuten Geldmangels gekippt werden sollen.
Schlagworte: Journalismus, PR, VDZ

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