Studie

Verbraucher in Online-Shops meist falsch informiert

Am Donnerstag 10 September 2009 von Thomas

Abmahnung light: Die Verbraucherschützer haben Online-Shops auf korrekte Kommunikation mit dem Kunden hin untersucht. Die meisten der geprüften Anbieter scheinen dabei gegen geltendes Recht zu verstoßen – mit Absicht und mit dem Risiko, teure Abmahnungen zu kassieren.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat sich die Online-Shops von 29 Elektronik-Anbietern angeschaut.

21 Seiten riefen demnach den Verdacht auf Rechtsverstöße hervor.

Bei 14 Seiten fanden die Tester Mängel bei der gesetzlich geforderten Belehrung über einen Widerruf.

9 Anbieter haben nicht genug über den Preis informiert.

Die untersuchten Seiten seien bei Verbrauchern sehr beliebt, hieß es seitens des Bundesamts. Und die gefundenen Mängel seien kein allein deutsches Phänomen.

Europaweite Verstöße gegen EU-Richtlinien

Europaweit wurden 369 Internetshops unter die Lupe genommen – bei 55 Prozent der Seiten gab es Beanstandungen vor allem zur Kommunikation von Rückgaberechten. Diese Angaben haben bei 131 der 369 Shops einfach gefehlt, oder wurden irreführend dargestellt.65 Websites enthielten zudem keine oder unvollständige Informationen darüber, an wen sich die Kunden bei Problemen wenden können.

Auch bei der Darstellung des Preises sind 93 Anbieter negativ aufgefallen. Am liebsten verschleierten die Online-Shops die Lieferkosten, indem sie erst kurz vor der Zahlungsbestätigung angezeigt würden. Manche verzichten ganz auf die Angabe, schlagen sie aber auf die Rechnung nachträglichauf.

Pokern um zu überleben

Das Kalkül der Shopbetreiber ist immer gleich: Hinter nebulösen oder fehlenden Informationen stecken zwei Absichten. Einerseits sollen die Käufer nicht mit Versandkosten abgeschreckt werden. Andererseits will man möglichst wenig Arbeit mit den Verbrauchern und unterlässt daher die Angabe zu Kontaktmöglichkeiten.

Kein Wunder: Der Konkurrenzkampf im Online-Handel ist enorm. Gewinnen, so scheint der derzeitige Trend auszusehen, kann man nur über den Preis.

Branche aus Abmahn-Juristen

Mittlerweile haben sich ganze Anwalts-Kanzleien und Vereine darauf spezialisiert, Shopbetreibern Abmahnungen zu schicken. Über die Prozeß-Kosten finanzieren sich ganze Horden von Anwälten.

Je nach Angabe-Fehler im Shop, Größe des Shops und Standort des verhandelnden Gerichts, kann der Streitwert mitunter die 100.000-Marke erreichen.

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